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Keuchhustenimpfung (Pertussis) in der Schwangerschaft empfohlen

Seit dem 26.3.2020 empfiehlt die STIKO (Ständige Impfkommission = unabhängiges ExpertInnengremium des Robert Koch-Instituts (RKI) in Deutschland) die Impfung gegen Keuchhusten (Pertussis) für Schwangere Frauen zu Beginn des dritten Trimesters (ab 28. SSW). Die Impfung soll unabhängig vom Abstand zu vorher verabreichten Pertussisimpfungen und in jeder Schwangerschaft erfolgen.
Auch die WHO (Weltgesundheitsorganisation) beschreibt die Impfung als „sicher“ und „hocheffektiv“ beim Schutz vor kindlichen Pertussis-Infektionen.
Die Infektion mit dem gramnegativen Stäbchen kann zu schwerer Atemnot, Lungenentzündung, Ohrentzündung, Gehirnhautentzündung und zu Lungenhochdruck führen. Säuglinge unter zwei Monaten zeigen den höchsten Anteil von schweren und tödlichen Verläufen.
Geschützt werden sollen durch die Impfung vor allem die Neugeborenen und jungen Säuglinge. Indem bereits die werdende Mutter geimpft wird, kann auch das Neugeborene von den mütterlichen Antikörpern profitieren, die diese von der Mutter auf das Kind weitergegeben werden. Die Impfung schützt somit nicht ausschließlich die Mutter, sondern schafft auch einen Impfschutz beim Neugeborenen für die kritischen ersten beiden Lebensmonate, bis das Kind eine eigene Impfdosis erhält.

Der in Europa verwendete Impfstoff ist ein Toxoidimpfstoff, das heißt, er enthält keine Erregerzellen mehr ( = azelluärer Pertussisimpfstoff, aP). Aufgrund abnehmender Herdenimmunität (Das bedeutet: Der eigene Imfpschutz trägt zum Schutz der Gemeinschaft bei, nicht alle Menschen können sich impfen lassen (z.B. Menschen mit chronischer Erkrankung, Neugeborene) und Mutationen des Erregers hat die Anzahl der Infektionen in den letzten Jahren zugenommen.

Der Pertussisimpfstoff ist ausschließlich als Kombinationspräparat erhältlich: DTap (Diphterie, Tetanus, azellulärer Pertussisimpfstoff).

Die STIKO empfiehlt eine Grundimmunisierung durch vier Impfungen (im Alter von 2,3,4 und 11-14 Monaten). Danach sollen zwei Auffrischungsimpfungen im Alter von 5-6 Jahren und 9-17 Jahren und danach lebenslang aufrechterhaltende Auffrischungsimpfungen alle 10 Jahre durchgeführt werden.

Die Keuchhustenimpfung erhalten Sie in unserer Ordination. Das von uns bei der 3. Muki-Pass-Untersuchung (25.-28. SSW) ausgestellte Rezept lösen Sie in der Apotheke ein und kommen dann im Rahmen der 4. Muki-Pass-Untersuchung (30.-34. SSW) zur Impfung.
Kosten:
Euro 28,- (Boostrix-Impfstoff)
Euro 15.- (Impfhonorar)